Nutzungsrecht

Vereinbarung zu Nutzungsrechten beim KI-Hackathon für Weiterbildungsanbieter Baden-Württemberg ·am 19.11.2026 in der aim Akademie, Bildungscampus 7, 74076 Heilbronn

Diese Vereinbarung regelt die Nutzungsrechte an den im Rahmen des Hackathons entwickelten Lösungen. Sie wird von beiden Vertragsparteien vor der Veranstaltung unterzeichnet und gilt für die im jeweiligen Team gemeinsam erarbeitete Lösung.

1. Nutzungsrecht für den Challenge-Geber

Die KI-Expert:innen räumen dem Challenge-Geber ein einfaches (nicht-exklusives), zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an der entwickelten Lösung ein (Code, Dokumentation, Konzept). Der Challenge-Geber darf sie nutzen, vervielfältigen, verändern und weiterentwickeln – auch über den Hackathon hinaus.

Die Einräumung erfolgt unabhängig vom Wettbewerbsausgang unentgeltlich. Die Prämie ist eine gesonderte Anerkennung für platzierte Teams, kein Entgelt für die Rechte.

Bei mehreren Personen im Team gilt die Einräumung für den jeweils eigenen Beitrag jeder Person. Mit der Unterzeichnung stimmt jede:r Teilnehmer:in dieser Regelung persönlich zu.

2. Weiternutzung durch die KI-Expert:innen

Jede:r KI-Expert:in darf den selbst entwickelten Code weiterhin selbst nutzen, veröffentlichen und für eigene Zwecke einsetzen (Portfolio, andere Projekte, Weiterentwicklung).

3. Grenze bei KI-generiertem Code

Rein von KI-Tools erzeugte Codeteile sind nach deutschem Recht meist gar nicht urheberrechtlich geschützt, da kein Mensch sie geschaffen hat – auf sie gibt es also ohnehin kein Ausschließlichkeitsrecht. Geschützt ist vor allem das menschliche Zutun: Architektur, Anpassungen, Dokumentation, Gesamtkomposition. Diese Vereinbarung sichert die Nutzung ab, begründet aber keine Exklusivität, die es für rein KI-generierte Teile rechtlich nicht gibt.

4. Ideen sind nicht automatisch geschützt

Bloße Ideen oder Geschäftskonzepte ohne konkrete Ausarbeitung sind urheberrechtlich frei nutzbar. Wer eine besprochene Geschäftsidee vertraulich halten will, braucht dafür eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung – Urheberrecht schützt hier nicht.

5. Rechte Dritter

Rechte Dritter (insbesondere Open-Source-Lizenzen eingebundener Bibliotheken) bleiben unberührt und sind vom Challenge-Geber bei eigener Nutzung zu beachten.

6. Keine Garantie

Die Lösung wird ohne Gewähr für Fehlerfreiheit, Sicherheit oder Rechtskonformität übergeben. Für den produktiven Einsatz ist der Challenge-Geber selbst verantwortlich.

7. Namensnennung

Soweit die Lösung oder Teile davon urheberrechtlichen Schutz genießen, darf der Challenge-Geber bei Veröffentlichung auf die Nennung des Teams verzichten, sofern das Team dem im Einzelfall zustimmt. Ohne eine solche Zustimmung bleibt das Namensnennungsrecht der Urheber:innen an den geschützten Teilen bestehen. Soweit kein urheberrechtlicher Schutz besteht (vgl. Ziffer 3), entsteht auch keine Nennungspflicht.